— Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Nasdala & Co. GmbH (B2B)
Allgemeines
Verkaufs- und sonstige Lieferverträge werden zu unseren nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen geschlossen.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Käufer/Besteller (im Folgenden "Kunde") erklärt sich mit Vertragsschluss mit der Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.
Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich; sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
I. Angebote
Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
II. Umfang der Lieferung
Für unsere Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Schutzvorrichtungen für Transport oder Lagerung werden nur mitgeliefert, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
III. Preise und Zahlung
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Wenn sich Kosten für benötigte Materialien, Löhne oder sonstige Kosten erhöhen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis 4 Monate nach dem Steigen unserer Vorkosten angemessen zu erhöhen.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus unseren Rechnungen.
Kommt der Kunde mit Zahlungen - bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einer Rate - ganz oder teilweise in Rückstand, können wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt Leistung verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
IV. Lieferzeit
Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer vereinbarten Anzahlung.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen die Lieferung erschwerenden Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Gleiches gilt bei Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, soweit diese Verzögerungen nachweislich auf die Fertigstellung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind und nicht von uns zu vertreten sind.
Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, soweit wir die Verzögerung verschuldet haben.
Verzögert der Kunde den Versand, so hat er ab Beginn des zweiten Monats Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat zu zahlen.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
Ist der Kunde Kaufmann, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf andere Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer über. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Sachen auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Entgegennahme der Ware abzulehnen, wenn sie offensichtlich von der Bestellung abweicht.
VI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Kunde Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten frei; die Auswahl obliegt uns.
Eigentumsvorbehaltsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet oder an Dritte weitergegeben werden.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu informieren und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
VII. Gewährleistung / Sachmangelhaftung
Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - unbeschadet Ziffer IX - wie folgt:
- Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Soweit der Liefergegenstand bei Gefahrübergang mangelhaft war, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, es sei denn, wir sind mit der Mängelbeseitigung in Verzug oder es liegt Gefahr im Verzug vor.
- Bei Ersatzlieferung beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Kosten des Ersatzstücks sowie die Versandkosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Schlägt die Nacherfüllung aus von uns zu vertretenden Gründen fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage/Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung oder sonstigen vom Kunden oder Dritten zu vertretenden Umständen.
VIII. Verjährung
Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten ebenfalls bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
IX. Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist unsere Haftung - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei übernommener Garantie sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
X. Sonstiges
Erfüllungsort ist 01640 Coswig. Meißen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand
19.03.2026